Bildungsgeld des Landes Tirol 30% |
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Webseite: | http://www.mein-update.at |
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Voraussetzungen: | * FördernehmerInnen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein früheres Beschäftigungsverhältnis nachweisen können.
* Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75% betragen.
* Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein. |
Zielgruppe: | Das Bildungsgeld erhalten
- ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge
- WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
- Arbeitslose und Arbeitssuchende
- Personen in Karenz oder Bildungskarenz
- selbständige UnternehmerInnen (sofern deren Betrieb nicht mehr als 9 Mitarbeiter hat)
- die ihren Kurs selbst bezahlen. |
Beihilfe: | Seit 1.1.2015 gelten die neuen Fördersätze für den Zeitraum 1.1.2015 - 31.12.2019:
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten für Kurse ab € 180,--.
Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019 € 3.000,00 pro Person.
Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Für die Kurse vor dem 01.01.2015 gilt der alte Fördersatz von 30 % der Kurskosten bis maximal € 500,00 pro Jahr. |
Kontakt: | Tel.: +43 (0) 512/508-7874 oder 7875
mailto: ga.arbeit@tirol.gv.at |
Bemerkungen: | Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn über das Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein. |