Bildungsgeld des Landes Tirol 30%
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Voraussetzungen:* FördernehmerInnen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein früheres Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. * Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75% betragen. * Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Zielgruppe:Das Bildungsgeld erhalten - ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge - WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen - Arbeitslose und Arbeitssuchende - Personen in Karenz oder Bildungskarenz - selbständige UnternehmerInnen (sofern deren Betrieb nicht mehr als 9 Mitarbeiter hat) - die ihren Kurs selbst bezahlen.
Beihilfe:Seit 1.1.2015 gelten die neuen Fördersätze für den Zeitraum 1.1.2015 - 31.12.2019: Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten für Kurse ab € 180,--. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019 € 3.000,00 pro Person. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein. Für die Kurse vor dem 01.01.2015 gilt der alte Fördersatz von 30 % der Kurskosten bis maximal € 500,00 pro Jahr.
Kontakt:Tel.: +43 (0) 512/508-7874 oder 7875 mailto: ga.arbeit@tirol.gv.at
Bemerkungen:Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn über das Onlineformular beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
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